Living58 - Boarding House München

FAQ
living58 München

Vertragsunterlagen
Der Gast erhält einen Wohnraummietvertrag, persönlich, per mail oder Fax.
Im Gegenzug erhält der Vermieter eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Unsere Kontaktdaten
Living58
Inhaltlich verantwortlicher: Jens Weinberger und Souzan Weinberger
Fürstenrieder Str. 37
80686 München
Tel. 089 / 552 71 90
Fax. 089-5521719-10

Büro-Adresse:
Fasaneriestr. 10
80636 München

Ansprechpartner Verwaltung: Andrea Klewitz

Zahlung / Kaution
Nach Bezahlung der vertraglich festgehaltenen Kaution, sowie der ersten Monatsmiete in bar oder per Überweisung, erfolgt die Schlüsselübergabe an den Mieter.
Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung ist der Betriebsstandort.

An u. Abreise
Wird individuell vereinbart.
Gewöhnlich zu den normalen Bürozeiten, Montag – Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr

Dauer des Aufenthaltes
Wie im Mietvertrag vereinbart.
Mindestmietzeit 3 Monate.
Verlängerungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Rückgabe der Zimmer
Eine Endreinigung ist vom Mieter vorzunehmen.
Das Appartement ist so zurück zu geben, wie es übernommen wurde.
Abnahme und Schlüsselübergabe wiederum zu den üblichen Bürozeiten.
Kautionsrückzahlung nach Abnahme.

Kündigung
Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn erheblicher Zahlungsrückstand vorliegt oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird.

Allgemeines
- Bei Verlassen der Appartements sind die Schlüssel abzuziehen, Fenster können auf eigene Gefahr auf Kippstellung bleiben.
- Langzeitmieter haben Anspruch auf einen Briefkasten, der für die Mietzeit mit Ihrem Namen versehen wird
- Die Waschmaschinen und Trocknerbenutzung ist zu den im Haus üblichen Zeiten vorzunehmen.
- Das Rauchen ist nur im Freien, oder auf dem Balkon erlaubt.
- Haustiere wegen Allergiegefahren gegenüber anderer Mieter nicht gestattet.
- Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist  nicht möglich.

Für Messe- und Oktoberfestgäste gelten andere, individuelle Vereinbarungen.